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Chemikalienrecht Die Beratung von iniCons Inauen im Bereich Chemikalienrecht umfasst Rechtliche Abklärungen Inbetriebsetzung von Chemikalien 1)
im Rahmen des geltenden Rechts. Mit der Verabschiedung der Chemikalienverordnung (ChemV) per 18. Mai 2005 wurde der Umgang mit Chemikalien an die EU-Rechtssetzung angepasst. Damit wurde die alte Schweizer Einstufung von Chemikalien in die entsprechenden Giftklassen 1 – 5 aufgegeben. Die EU-Gefahrensymbole stehen auf quadratischem, orangem Grund mit schwarzem Rand. Per 1. Juni 2015 erfolgte – zeitgleich zur EU (CLP-Verordnung 3)) – mit der Einführung des GHS ein weiterer Schritt in Richtung internationaler Standardisierung. Die GHS-Piktogramme stehen in einer auf der Spitze stehenden, weissen Raute mit rotem Rand.
1) In der Schweizer Rechtsgebung werden Chemikalien als Stoffe und Zubereitungen bezeichnet. 2) GHS – Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals, d.h. Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien 3) CLP-Verordnung: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
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