Chemikalienrecht

Die Beratung von iniCons Inauen im Bereich Chemikalienrecht umfasst

Rechtliche Abklärungen
zum Einsatz von Chemikalien im Betrieb oder im Alltag. Dies umfasst alle Schritte von der Beschaffung (Quellen, Bezugsrechte) über den effektiven Einsatz (erforderliche Weiterbildung für Verantwortliche und Anwender) bis zur fachgerechten Entsorgung.

Inbetriebsetzung von Chemikalien 1) im Rahmen des geltenden Rechts.
Neu in Betrieb gesetzte Chemikalien müssen bei der Anmeldestelle Chemikalien registriert werden. Seit der Einführung des GHS 2) in der Schweiz per 1. Juni 2015 müssen auch viele schon registrierte und seit längerer Zeit vertriebene Chemikalien neu eingestuft und gekennzeichnet werden. iniCons Inauen beratet Sie gerne in diesem Prozess oder kann auch die Registrierung bei der Anmeldestelle Chemikalien für Sie durchführen.

Mit der Verabschiedung der Chemikalienverordnung (ChemV) per 18. Mai 2005 wurde der Umgang mit Chemikalien an die EU-Rechtssetzung angepasst. Damit wurde die alte Schweizer Einstufung von Chemikalien in die entsprechenden Giftklassen 1 – 5 aufgegeben. Die EU-Gefahrensymbole stehen auf quadratischem, orangem Grund mit schwarzem Rand.

Per 1. Juni 2015 erfolgte – zeitgleich zur EU (CLP-Verordnung 3)) – mit der Einführung des GHS ein weiterer Schritt in Richtung internationaler Standardisierung. Die GHS-Piktogramme stehen in einer auf der Spitze stehenden, weissen Raute mit rotem Rand.

Beispiel für
hoch- / leichtentzündlich (EU)
und
entzündbar (GHS):
 
 

 

 1) In der Schweizer Rechtsgebung werden Chemikalien als Stoffe und Zubereitungen bezeichnet.

 2) GHS Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals, d.h. Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

 3) CLP-Verordnung: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen